staatlich genehmigte Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten sowie für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Praxisanleitung (PA)
staatlich genehmigte Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten sowie für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Praxisanleitung (PA)

OTA Ausbildung

Dauer und Struktur der Ausbildung

Die staatlich anerkannte Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in umfasst nach den gesetzlichen Vorgaben einen Ausbildungszeitraum von insgesamt 36 Monaten. Dabei gliedert sich die Ausbildung in 2100 theoretische und fachpraktische Unterrichtseinheiten an der OTA-Schule sowie in mindestens 2500 Zeitstunden an praktischer Ausbildung in den kooperierenden medizinischen Einrichtungen.

 

Der Theorieunterricht findet als Blockunterricht statt. Die praktische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler wird in den kooperierenden medizinischen Verbundeinrichtungen durch erfahrene Praxisanleiter/innen gelenkt und in regelmäßigen Abständen durch schuleigene Mentoren begleitet. Der Durchlauf der als obligatorisch oder optional vorgeschriebenen praktischen Ausbildungsstationen wird für jeden Schüler individuell zwischen unserer OTA-Schule und der jeweiligen Verbundeinrichtung abgestimmt, um gewährleisten zu können, dass sich der Betreuungsaufwand in den jeweiligen Fachabteilungen in Grenzen hält.

 

Tätigkeitsfeld und Karrieremöglichkeiten

Operationstechnische Assistenten/innen bereiten Operationseinheiten einschließlich der verwendeten Instrumentarien vor, sie assistieren der operierenden Gruppe bei Operationen und betreuen die Operationspatienten vor, während und nach der Operation. Sie zeichnen für die selbstständige Organisation und Koordination der notwendigen Arbeitsschritte in den verschiedenen Funktionsabteilungen (bspw. Endoskopie oder Zentralsterilisation) verantwortlich. Zu den weiteren Aufgaben Operationstechnischer Assistenten/innen zählen die Wiederaufbereitung und Wartung medizinischer Instrumentarien, Gerätschaften und Apparaturen. Sie verantworten aseptische Arbeitsweisen und die Durchführung hygienischer Maßnahmen und sind nicht zuletzt für die Ausbildung bzw. Anleitung neuer Mitarbeiter zuständig. Operationstechnische Assistenten/innen sind in Krankenhäusern und Kliniken, aber auch in ambulanten Operationszentren und Arztpraxen mit ambulanter OP-Tätigkeit im Einsatz. Auch medizinische Einrichtungen der Augenchirurgie oder der plastisch-ästhetischen Schönheitschirurgie greifen auf die Dienste von Operationstechnischen Assistenten/innen zurück.

 

Operationstechnischen Assistenten/innen stehen eine Vielzahl von fachspezifischen und fachverwandten Qualifizierungsmöglichkeiten offen, die als Grundlage für den weiteren beruflichen Aufstieg gewertet werden können, z.B.:

  • Medizintechnische Qualifizierungen
  • (Berufs-)Pädagogische Qualifizierungen
  • Qualifizierungen im betriebswirtschaftlichen Bereich oder des Managements von medizinischen Einrichtungen
  • Fachweiterbildungen des Gesundheitswesens

Des Weiteren gibt es zahlreiche berufsbegleitende Studiengänge, bspw. den betriebswirtschaftlich orientierten Studiengang zum/zur Bachelor of Business Administration (BBA).

 

Voraussetzungen für Kliniken zur Teilnahme am Ausbildungsverbund

Ihre Einrichtung sollte über ein Mindestmaß an operativen Spektren verfügen, wobei nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen operativen Fachgebiete abgedeckt sein müssen, da auch andere Kooperationshäuser des Klinikverbundes im Rahmen von "externen" Einsätzen als praktische Ausbildungsstätten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss in Ihrem Hause ein ausgebildeter Praxisanleiter/eine ausgebildete Praxisanleiterin beheimatet sein.

 

Ausbildungsverhältnis

Ein Ausbildungsverhältnis besteht zwischen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung und der/dem Auszubildenden. Ein arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen OTA-Schule und der/dem Auszubildenden kommt nicht zustande.

 

Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in beginnt jährlich am 1. September.

 

Eignungsvoraussetzungen für Auszubildende

  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss mit 2-jähriger Berufsausbildung oder Abschluss als Kranken- oder Altenpflegehelfer
 

Anerkennung

Die Ausbildung Operationstechnische/r Assistent/in ist ab Januar 2022 staatlich anerkannt.

 

Ausbildungsvergütung

Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von Seiten der Ausbildungseinrichtungen. Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen oder innerbetrieblichen Vertragswerken der kooperierenden medizinischen Verbundeinrichtungen und differiert je nach Ausbildungsjahr.

 

Finanzierung

Die Ausbildung fällt ab 01/2022 unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Eine Finanzierung der Ausbildungskosten (schulisch, praktisch und Ausbildungsvergütung) findet über das klinikindividuelle Ausbildungsbudget statt, das mit den Kostenträgern verhandelt werden muss.

 

Schulgeld

Ein Schulgeld wird ab dem Jahrgang 09/2022 nicht mehr erhoben, es erfolgt, wie oben stehend geschildert, eine Finanzierung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Kontakt und Adresse

San-ak GmbH
Peschelanger 11
81735 München
Telefon: 089-12251000 089-12251000
Mobiltelefon: 0163-8146459
Fax: 089-12250998
E-Mail-Adresse:

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Unsere Öffnungszeiten

 

Sie können uns Montag bis Freitag, von 08:15 Uhr bis 16:15 Uhr erreichen.

 

Wir sind Mitglied im Deutschen Bundesverband der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen / (DBVSA) e. V.

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